Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Sehr geehrter Kunde,

bitte schenken Sie den nachstehenden Tourbedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und BIER&BIKE:HOPFENGUIDE - Schwäbischer Bierkulturradweg. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Bedingungen an.

 

1. Vertrag

    Der Vertrag kommt mit der Anmeldung vor Tourbeginn zustande. Dies kann online, per Mail, telefonisch oder     schriftlich erfolgen. Wurde eine   Anzahlung vereinbart, kommt der Vertrag mit der Anmeldung und der Vorauszahlung zustande.

 

2. Leistungen

    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Tourenbeschreibung sowie aus der individuellen Vereinbarung mit dem jeweiligen  Vertragspartner. Unsere Guides orientieren sich an der Streckengestaltung der Leistungsbeschreibung – siehe auch Website. Die angegebenen  Touren und tatsächlich gefahrenen – auch die Bierkulturstationen - können also voneinander abweichen. Die angegebene Dauer/Strecke sind  ungefähre Angaben.

 

3. Preise

     Es gelten grundsätzlich die nach der Tourenbeschreibung mit BIER&BIKE:HOPFENGUIDE vereinbarten Preise.

 

4. Haftungsvereinbarung

     Der Teilnehmer stellt sein eigenes, verkehrssicheres Rad für die Tour. Das Fahrrad muss verkehrssicher nach der Straßenverkehrs- ZulassungsOrdnung (StVZO) sein. Eine Überprüfung durch BIER&BIKE:HOPFENGUIDE ihres Fahrrads über die Verkehrssicherheit findet nicht  statt. Wir haften nicht für Schäden, die auf eigener Unachtsamkeit des Teilnehmers (z.B. Telefonieren während des Fahrradfahrens,  Nichtbeachten der Straßenverhältnisse, der Verkehrsregeln oder der jeweiligen Verkehrssituation etc.), mangelnder Fahrradfahrpraxis des   Teilnehmers, Fehlverhalten anderer Verkehrs- oder Tourteilnehmer, Ablenkung durch andere Tourteilnehmer, unsachgemäßer Nutzung Fahrrades, Fahrbahnschäden oder nicht ordnungsgemäßer Befestigung mitgeführter Taschen oder anderer Behältnisse auf dem Fahrrad  beruhen. Ferner haften wir nicht für Sach- oder Vermögensschäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer uns obliegenden, aber für die Vertragsdurchführung nicht wesentlichen Pflicht beruhen.

 

5. Gutscheine

    Ausgestellte Gutscheine werden erst nach Zahlungseingang gültig. Nicht vollumfänglich bezahlte Gutscheine werden nicht eingelöst. Gutscheine können nicht umgetauscht werden.

 

6. Anfahrt/Rückfahrt

    Die Anfahrt/Rückfahrt zur/von der Tour von Tübingen nach Hochdorf oder in die andere Richtung ist nicht in der Leistung von BIER&BIKE:HOPFENGUIDE und im Preis inbegriffen, und geht auf ihre Kosten. Es gelten die Vertragsbedingungen des Verkehrsunternehmens mit Ihnen.

 

7. Zahlung

    Die Zahlung erfolgt im Regelfall per Vorauszahlung vor Tourantritt. Die Nachrechnung wird der effektiven Teilnehmerzahl angepasst. Die endgültige Teilnehmerzahl muss BIER&BIKE:HOPFENGUIDE bis spätestens 2 Tage vor Tourbeginn mitgeteilt werden. BIER&BIKE:HOPFENGUIDE kann eine Tour kurzfristig absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen unterschritten wird.

 

8. Rücktritt

    BIER&BIKE:HOPFENGUIDE kann die Entschädigung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn der  Veranstaltung pauschalieren und zwar wie folgt: Wenn die Tour / der Verleih aufgrund sehr schlechten Wetters nicht durchführbar ist, können Sie/wir die Tour am Starttag kostenfrei stornieren. Entscheidend ist das tatsächliche Wetter und nicht die Vorhersage.  Überdies können Sie die Tour / den Verleih bis 2 Tage vor Start ohne Angabe von Gründen kostenfrei stornieren. Innerhalb der letzten 48   Stunden  vor Start der Tour / des Verleihs fallen bei einer kompletten Stornierung 75 % des vereinbarten Preises an. BIER&BIKE:HOPFENGUIDE behält sich seinerseits vor, eine Tour / den Verleih abzusagen, falls bei Tourbeginn zu wenig Teilnehmer erschienen sind (siehe 7.). Bei  Kooperationen mit weiteren Partnern (Brauereien, Gasthäusern, Restaurants, Museen, Zug- und Busfahrten) gelten jeweils deren Stornierungsbedingungen.

 

9. Absagen/Terminänderungen

    BIER&BIKE:HOPFENGUIDE ist nach besten Kräften bemüht, seine Termine einzuhalten. Muss eine Tour aufgrund außergewöhnlicher Umstände  a priori abgesagt werden, haben die Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung oder Teilnahme an der Tour an einem von  BIER&BIKE:HOPFENGUIDE angebotenen Ersatztermin. Ein weiterer Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht. Die Tour findet bei jedem Wetter  statt. Anspruch auf Entschädigung oder Wandlung wegen schlechten Wetters besteht nicht. BIER&BIKE:HOPFENGUIDE behält sich vor, eine bereits begonnene Tour zu kürzen. Muss eine bereits begonnene Tour aufgrund höherer Umstände, etwa ein starker Sturm oder Verletzung eines  Teilnehmers, abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegen BIER&BIKE:HOPFENGUIDE.

 

10. Verhalten der Teilnehmer

    Muss aufgrund des schädigenden Verhaltens eines oder mehrere Teilnehmer eine Tour abgesagt oder eine bereits begonnene Tour   abgebrochen werden, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Schadenersatz. BIER&BIKE:HOPFENGUIDE seinerseits behält sich den Anspruch  auf  Schadenersatz gegen diese(n) Teilnehmer vor. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestteilnehmerzahl fünf Personen. Wird die   Mindestteilnehmerzahl unterschritten, hält sich BIER&BIKE:HOPFENGUIDE das Recht bevor, die jeweilige Tour abzusagen.

 

11. Bild – und Filmrechte

    Mit der Buchung stimmen Sie zu, dass BIER&BIKE:HOPFENGUIDE Bilder und Filme von Ihnen – die während der Tour von BIER&BIKE:HOPFENGUIDE gemacht werden - für die Website nutzen kann.

 

12. Verpflegung:

    Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist erwünscht/möglich. Die Kosten für Getränke und Essen in Gaststätten, Brauereien und  bei anderen Dritten während und nach der Tour trägt der Teilnehmer.

 

13. Eigentum

    Die BIER&BIKE:HOPFENGUIDE entwickelten Touren in ihrer individuellen Anordnung, Gegenstände, Mechandisingprodukte, ebenso wie die  Marke BIER&BIKE:HOPFENGUIDE und das BIER&BIKE:HOPFENGUIDE – Logo unterliegen besonderen Schutzrechten. Weitergabe, Vervielfältigung, eigenständige Nutzung und jedweder Missbrauch sind strafbar und werden strafrechtlich verfolgt.

 

14. Mitwirkungspflicht

    Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, insbesondere die verkehrsübliche Sorgfalt walten zu lassen. Bei grob fahrlässigem oder störendem Verhalten eines Teilnehmers oder bei Übermäßigem Genuss von Alkohol wird der Teilnehmer ersatzlos von der Veranstaltung ausgeschlossen.

 

15. Salvatorische Klausel

    Ungültigkeit eines Teiles dieser Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der Übrigen Bestimmungen nicht.

 

16. Gerichtsstand

    Gerichtsstand ist Tübingen.